Die Regeln für das Tragen der Masken in der Einrichtung
Liebe Eltern! Liebe Schüler!
Vor kurzem wurde die Frage gestellt, ob sich die Regeln für das Tragen von Masken in unserem Schulzentrum geändert haben. Die Situation stellt sich wie folgt dar:
Ab dem 5. Oktober wurde die Covid-Verfahrensordnung dahingehend geändert, dass in Kindergärten für minderjährige Kontaktpersonen unter 6 Jahren keine Maske getragen werden muss.
"Personen, die im selben Haushalt wie eine erkrankte Person leben, wird empfohlen, beim Verlassen des Hauses fünf Tage lang eine Maske zu tragen, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz, in öffentlichen Bildungseinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Enge Kontaktpersonen sollten sich 5 Tage lang nach der letzten Exposition auf die Entwicklung der für die COVID-19-Krankheit charakteristischen Symptome untersuchen.
Die seit dem 12. September geltende Verfahrensordnung des Schulzentrums wird entsprechend nicht geändert. Die fünf Tage ab Krankheitsbeginn sollten gezählt und die Maske getragen werden. Auch im Sport- und Tanzunterricht sollten die Kinder den engen Kontakt mit anderen vermeiden und den Lehrer darauf aufmerksam machen, dass sie eine Maske tragen müssen.
Mit freundlichen Grüssen
Amreinné Pesti Ágnes
Einrichtungsleiterin