Veränderung der Verfahrensordnung zur Pandemie
Ab dem 12. September 2022 wird die Verfahrensordnung zur Pandemie wie folgt geändert, die im Falle von Viruseninfektionen in der Schule und dem Wohnheim des Valeria-Koch-Schulzentrums einzuhalten ist.
Die Meldung einer COVID-19-Infektion erfolgt durch den Hausarzt / behandelnden Arzt an das Subsystem des OSZIR für die Meldung von Infektionskrankheiten.
Im Falle einer bestätigten COVID-19-Infektion dürfen Kontaktpersonen (sowohl Mitarbeiter als auch Schüler), die in der Vergangenheit engen Kontakt mit dem Patienten hatten, die Einrichtung besuchen, wenn sie keine Symptome aufweisen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten. Sie müssen jedoch ab dem Tag des engen Kontakts zu der bestätigten COVID-19 infizierten Person 5 Tage lang eine den Mund und Nase bedeckende Maske tragen.
Wenn die Kontaktperson Symptome entwickelt, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, sollte sie zu Hause bleiben (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, Isolierung).
Im Sinne dieser Änderung wird die 5-tägige Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen, die in öffentlichen Bildungseinrichtungen ausgebildet werden und/oder arbeiten, aufgehoben.
Quelle: Informationsbrief von Frau Dr. Éva Schuszter, Chefkreisamtsärztin