DSD II.

Das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz

 

Das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz (KMK), als einzige schulische Prüfung für Deutsch als Fremdsprache im Ausland, kann von Schülern im Ausland als Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf folgenden Niveaustufen erworben werden:

  • DSD – Erste Stufe (entspricht dem Niveau A2 bzw. B1)
  • DSD – Zweite Stufe (entspricht den Niveaus B2 bzw. C1)

Insgesamt werden dabei folgende vier Fertigkeiten abgeprüft:

  • Hörverstehen
  • Leseverstehen
  • Schriftliche Kommunikation
  • Mündliche Kommunikation

Die Prüfungen werden von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) in Köln erstellt. Hier findet auch die Auswertung der Ergebnisse statt. Für die Durchführung sind die Schulen verantwortlich.

Das DSD-I gilt als Nachweis der Deutschkenntnisse, die zur Aufnahme an ein Studienkolleg erforderlich sind.

Das DSD-II wird in den oberen Klassen in Sekundarschulen durchgeführt und gilt laut Sammelbeschluss der Hochschulrektorenkonferenz als Nachweis der für ein Hochschulstudium in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Deutschkenntnisse.

In seiner Funktion als anerkannter Nachweis der für ein Studienkolleg bzw. für ein Hochschulstudium erforderlichen Deutschkenntnisse und als pädagogisches Instrument zum Aufbau eines modernen Unterrichts in Deutsch als Fremdsprache ist das Sprachdiplom ein wirkungsvolles und zentrales Instrument zur Förderung der deutschen Sprache in der Welt.

Der Vorteil dieser Prüfung ist: Es wird ein Leistungsprofil eines jeden Schülers abgebildet, das sich ggf. über zwei Kompetenzstufen verteilt, was den Fremdsprachenerwerbsprozess widerspiegelt. Das DSD weist dann die Niveaustufe in jeder der vier Teilfertigkeiten aus und bescheinigt jedem Schüler sein individuelles Sprachniveau.

 

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